Vollstreckungsbescheid nach über 1,5 Jahren

Sebastian @, Montag, 02.02.2009 (vor 5723 Tagen) @ Alfred

» Nur dass es inzwischen halt mehr als 40,00 Euro sein werden. Der
» Verwaltungsaufwand (deswegen heißt es aber nicht Aufwandsteuermuss) ja auch
» bezahlt werden

Ich habe die den Betrag bezahlt. Ein Einspruch mit Fax ist nicht zu empfehlen :(

Gruß


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