Vollstreckungsbescheid nach über 1,5 Jahren

Alfred @, Montag, 19.01.2009 (vor 5815 Tagen) @ Bjoern

Nur dass es inzwischen halt mehr als 40,00 Euro sein werden. Der Verwaltungsaufwand (deswegen heißt es aber nicht Aufwandsteuermuss) ja auch bezahlt werden


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