Vollstreckungsbescheid nach über 1,5 Jahren
Hallo,
ich glaube per Fax kann man keinen Widerspruch einlegen, da es an einer rechtsgültigen Unterschrift fehlt. geht nur - wie in der Rechtsbehelfsbelehrung angegeben - schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde
insofern wäre es sicherlich nicht verkehrt, die 40 EUR zu zahlen und damit den Vollstreckungskram vom Tisch zu bekommen
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Sebastian,
16.01.2009
- Vollstreckungsbescheid nach über 1,5 Jahren - Alfred, 17.01.2009
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Sebastian,
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Bjoern,
19.01.2009
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Alfred,
19.01.2009
- Vollstreckungsbescheid nach über 1,5 Jahren - Sebastian, 02.02.2009
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Alfred,
19.01.2009