Vollstreckungsbescheid nach über 1,5 Jahren

Bjoern @, Montag, 19.01.2009 (vor 5815 Tagen) @ Sebastian

Hallo,

ich glaube per Fax kann man keinen Widerspruch einlegen, da es an einer rechtsgültigen Unterschrift fehlt. geht nur - wie in der Rechtsbehelfsbelehrung angegeben - schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde

insofern wäre es sicherlich nicht verkehrt, die 40 EUR zu zahlen und damit den Vollstreckungskram vom Tisch zu bekommen


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