Fragen zum Mainzer ZWS

Yvonne Winkler @, Mittwoch, 21.06.2006 (vor 6666 Tagen) @ Yvonne Winkler

Nachtrag:

Sollte kein Mietvertrag vorgelegen haben, weil alles mündlich vereinbart worden war, kann man eine Erklärung des Vermieters vorlegen, bis wann man dort gewohnt hat, wenn es kritisch werden sollte.

Gruß
Yvonne


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