Hauptwohnsitz bei Strafgefangene

Lotti @, Samstag, 08.07.2006 (vor 6496 Tagen)

Hallo,

ich weis nicht wo ich meine Frage sonst los werden kann und hoffe hier antworten zu finden.

Mein Mann wurde bei der JVA einfach hauptwohnsitzlich angemeldet und unsere gemeinsame Wohnung (Familiensitz) als zweitwohnung eingetragen.

Angeblich laut Meldegesetz darf er hier während der Strafhaft nicht mit Hauptwohnsitz gemeldet sein, da er verhindert ist diese Wohnung zu nutzen.

Ich finde nirgendswo eine Definition "ständig getrennt lebend" die eine richtieg Aussage dazu trifft. Den erstens leben wir nicht ständig getrennt, den hier ist unser Familiensitz und wird es auch zukünftig bleiben. Sein Auto ist hier gemeldet, in den Versicherungen ist er hier gemeldet. Und er ist nicht freiwillig - dauernd getrennt lebend. Es reicht doch wenn die JVA sein Zweitwohnsitz ist.

Gibt es da Möglichkeiten - man blockt mich bei den Behörden immer ab.

Mfg Lotti


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