Hauptwohnsitz bei Strafgefangene
Hallo Lotti,
konkret wäre erst mal die Fragen zu beantworten:
In welchem Bundesland
- liegt die JVA
- die Familienwohnung,
da das Meldegesetz des Bundeslandes evtl. vom Melderechtsrahmengesetz des Bundes abweicht.
» Angeblich laut Meldegesetz darf er hier während der Strafhaft nicht mit
» Hauptwohnsitz gemeldet sein, da er verhindert ist diese Wohnung zu
» nutzen.
Das steht im Meldegesetz bestimmt so nicht drin.
» Gibt es da Möglichkeiten - man blockt mich bei den Behörden immer ab.
Welche Behörde blockt> Die JVA, das Meldeamt>
Gruß
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Lotti,
08.07.2006
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- Hauptwohnsitz bei Strafgefangene - Christian, 08.07.2006
- Hauptwohnsitz bei Strafgefangene - Christian, 09.07.2006