Hauptwohnsitz bei Strafgefangene

Christian @, Samstag, 08.07.2006 (vor 6495 Tagen) @ Lotti

Hallo Lotti,

konkret wäre erst mal die Fragen zu beantworten:

In welchem Bundesland

- liegt die JVA

- die Familienwohnung,

da das Meldegesetz des Bundeslandes evtl. vom Melderechtsrahmengesetz des Bundes abweicht.

» Angeblich laut Meldegesetz darf er hier während der Strafhaft nicht mit
» Hauptwohnsitz gemeldet sein, da er verhindert ist diese Wohnung zu
» nutzen.

Das steht im Meldegesetz bestimmt so nicht drin.

» Gibt es da Möglichkeiten - man blockt mich bei den Behörden immer ab.

Welche Behörde blockt> Die JVA, das Meldeamt>

Gruß


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