Hauptwohnsitz bei Strafgefangene

René ⌂ @, Samstag, 08.07.2006 (vor 6984 Tagen) @ Lotti

Die Frage ist durchaus interessant. Auch wenn ich in Bezug des Melderechtes nicht im Bilde bin (habe die Frage weitergeleitet an jmd., der es wissen könnte), gibt es für mich einen logischen Bruch:

Wenn ich den Familiensitz als Erstwohnsitz nicht nutzen kann, weil ich verhindert bin, dann könnte ich ihn auch nicht als Nebenwohnsitz nutzen. Eventueller Freigang wären ja dann nur "Besuche".


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