Wohnsitz für Praktikum

Praktikant @, Sonntag, 16.07.2006 (vor 6758 Tagen)

hallo,
ich bin 21 jahre alt, studiere in bremen und wohne auch noch in bremen im haus meiner eltern in meinem alten zimmer. nun mache ich vom 01.09.2006-28.02.2007 mein pflichtpraktikum in essen und werde dort die ersten zwei monate in einem studentenwohnheim wohnen. wenn es der neumieterandrang dort zulässt, werd ich den rest der zeit auch noch dort wohnen, ansonsten muss ich mir dort eine wohnung suchen. ich werde bei dem praktikum auch ein bisschen geld verdienen, nur wird dies gerade mal so für miete und normale lebenshaltung reichen.

1. frage: kann man nun sagen, dass das zimmer im haus meiner eltern mein hauptwohnsitz ist oder ist das nur der hauptwohnsitz meiner eltern und ich bin als sohn automatisch dort gemeldet>

2. frage: ist dieses zimmer im studentenwohnheim in essen dann ein zweitwohnsitz, so dass ich unter diese zws fallen würde oder kann ich das irgendwie vermeiden>

hinzu kommt noch, dass ich meinen hauptwohnsitz, wenn das in bremen denn nun einer ist, nicht von bremen nach essen verlegen kann, da ich sonst für das praxissemster in bremen noch zusätzlich studiengebühren in höhe von ca. 500€ für das semester, in dem ich praktikum mache, zahlen müsste.

falls mir da irgendjemand helfen kann, wäre ich sehr dankbar.


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