Wohnsitz für Praktikum

René ⌂ @, Sonntag, 16.07.2006 (vor 6465 Tagen) @ Praktikant

» nun mache ich vom 01.09.2006-28.02.2007 mein pflichtpraktikum in essen und werde dort die ersten zwei monate in einem studentenwohnheim wohnen.

Bis hierhin mußt du dich nicht melden, da du voraussichtlich nicht länger als 2 Monate die Schlüsselgewalt hast. Nebenwohnsitze weniger als 2 Monate müssen in NRW nicht gemeldet werden! Wechselst du danach, müßtest du dich für die verbleibenden 4 Monate melden. Wechselst du nicht, rückwirkend für die gesamten 6 Monate.

ansonsten siehe Christian


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