Wohnsitz für Praktikum

Christian @, Montag, 17.07.2006 (vor 6975 Tagen) @ Praktikant

Hallo Praktikant,

dann zusätzlich zu René noch ein Tipp: In Essen werden nur volle Kalendermonate besteuert.

Auszug aus der Satzung:

[blockquote] § 3 Persönliche Steuerpflicht
(1) …
(2) …
(3) Die Steuerpflicht besteht, solange die Wohnung des Steuerpflichtigen als Zweitwohnung zu beurteilen ist. Fällt der Zeitpunkt, mit dem die Beurteilung der Wohnung als Zweitwohnung beginnt, nicht auf den ersten Tag eines Monats, beginnt die Steuerpflicht am ersten Tag des folgenden Monats. Fällt der Zeitpunkt, mit dem die Beurteilung der Wohnung als Zweitwohnung endet, nicht auf den letzten Tag eines Monats, endet die Steuerpflicht am letzten Tag des vorangegangenen Monats.
[/blockquote]

Also: Wenn es sich so einrichten lässt, nicht am 1. der Monats ein- und nicht am letzten Tag des Monats ausziehen, dann reduziert sich die Steuerpflicht erheblich. Maßgeblich ist der Tag des Ein-/Auszugs (beim Meldeamt anzugeben) und nicht der Miet-/Nutzungsvertrag.

Gruß


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