ZWS Köln / rückwirkend abmelden?

Schmal @, Montag, 22.06.2009 (vor 5662 Tagen) @ Lina

Hi, gute Nachrichten, Du kannst Dich rückwirkend abmelden, wenn Du noch nicht den Steuerbescheid bekommen hast, sondern nur die Aufforderung Dich bis zum sounsovielten zu äußern, da Du sonst geschätzt wirst.

Dazu meldest Du Dich einfach in der Meldestelle rückwirkend ab (siehe unten). Frag bevor Du extra nen termin machst, ob Du es per Fax schicken kannst. Zudem schickst Du eine eidesstattliche Versicherung mit folgendem mit:


Eidesstattliche Versicherung


In Kenntnis der Strafbarkeit einer falschen Versicherung an Eides statt und in dem Wissen, dass von dieser Erklärung vor einem Gericht Gebrauch gemacht werden kann, bestätige ich,

Name
Straße
PLZ Ort

hiermit, dass ich nach dem 1.1.2005 zu keinem Zeitpunkt einen Zweitwohnsitz im Gesetzessinn bei Name, Adresse PLZ Ort innehatte. Die entsprechende Bestätigung meiner Eltern (oder andere) liegt bei.

(dann noch eine kurze Begründung nach dem Motto: Ich habe da zu keiner zeit gewohnt bla bla...)


Ich versichere an Eides statt, dass ich nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen habe.

Mir ist bekannt, dass eine eidesstattliche Versicherung eine nach den §§ 156, 163 Strafgesetzbuch (StGB) strafbewehrte Bestätigung der Richtigkeit meiner Erklärung ist. Mir sind die strafrechtlichen Folgen einer unrichtigen, d. h. nicht den Tatsachen entsprechenden, oder unvollständigen Erklärung, d. h. das Verschweigen der wesentlichen Tatsachen bekannt.

Zusätzlich lässt Du Dir bestätigen (in dem Fall von Deinen Eltern, dass Du nicht mehr da gewohnt hast, dazu reicht ein kurzer Zweizeiler: XY hat nach dem 30.12.2004 nicht mehr bei uns Adresse... gewohnt und zu keiner Zeit einen Zweitwohnsitz innegehabt...


Dazu dann ein Anschreiben an die Meldestelle:


Meldehalle Lindenthal (oder andere)
Aachener Str. 220
50931 Köln

per FAX: 0221/221 93212

Rückwirkende Abmeldung Zweitwohnsitz

Kassenzeichen: XXX.XXX.XXX.XXX


Sehr geehrte Damen und Herren,

wie soeben telefonisch besprochen, möchte ich meinen Zweitwohnsitz in der Straße, Ort, rückwirkend zum 31.12.2004 abmelden.

Die Gründe hiefür finden Sie in der eidesstattlichen Versicherung, die ebenso anhängt, wie die Bescheinigung des Eigentümers und die Abmeldung.

Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, erreichen Sie mich unter XXXXXXX.


Freundlicher Gruß,

So hats bei mir funktioniert, viel Glück!


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