Apropos Halle (Saale)

Alfred @, Mittwoch, 26.08.2009 (vor 5448 Tagen)

Ein kluger Mann (ausnahmsweise nicht Konfusius) hat mal gesagt: „Nur wer klare Begriffe hat, sollte Gesetze erlassen dürfen.“

Da soll in Halle (Saale) eine neue ZWStS erlassen werden, weil die alte nach einer Entscheidung des OVG LSA unwirksam ist. Warum eigentlich, wenn das OVG LSA die Satzung der Landeshauptstadt Magdeburg, die den gleichen Webfehler hat, pausenlos für wirksam erklärt, weil es daraus etwas zu erkennen vermag>

Prompt schreibt jemand in einer Vorlage für den Hohen Rat der Stadt Halle:

Eine Definition der Erstwohnung ist aus Sicht der Rechtsprechung des BVerwG (Urt. v. 17.09.2008 – 9 C 14.07) nicht zwingend erforderlich, kann aber der Klarstellung dienen. Deshalb wird § 1 Abs. 2 Buchstabe c der Satzung wie folgt angepasst:
… „die jemand neben seiner melderechtlichen Hauptwohnung zu Zwecken des eigenen persönlichen Lebensbedarfs oder des persönlichen Lebensbedarfs seiner Familie innehat. Hinsichtlich der Hauptwohnung kommt es nicht darauf an, ob und inwieweit für diese über eine rechtlich abgesicherte Nutzung verfügt, zu welchem Zweck sie genutzt wird und wie diese finanziert wird“.

Was bitte, hat das mit der Erstwohnung zu tun> Dass es bei der melderechtlichen Hauptwohnung um das Wohnen(oder Schlafen) geht, sollte eigentlich auch so klar sein, denn das ist gesetzlich bereits so geregelt. Wenn also jemand (ggf. mit seiner Familie) eine melderechtliche Hauptwohnung im Einklang mit dem Gesetz zum Wohnen oder Schlafen nutzt, ist das immer dem „persönlichen Lebensbedarf“ zuzuordnen. Auch dass es bei der melderechtlichen Hauptwohnung nicht darauf ankommt, ob und inwieweit für diese über eine rechtlich abgesicherte Nutzung verfügt und wie diese finanziert wird, lässt sich bereits dem Melderecht entnehmen – die Wohnung muss nur zum Wohnen oder Schlafen genutzt werden, nicht mehr, oder auch nicht weniger. Ist das nicht der Fall, ist es melderechtlich keine Wohnung und erst Recht keine Hauptwohnung – womit sich die Frage erhebt,

Was soll uns diese Norm eigentlich sagen>

Wenn sie denn so erlassen wird. Was fraglich sein muss, denn im Hohen Rat der Stadt Halle (Saale) sitzen ganz bestimmt nur kluge Leute, die klare Begriffe haben und eine Erst- von einer melderechtlichen Hauptwohnung unterscheiden können. Ehrlich.

PS 1:
Eine kluge Frau hat allerdings mal sinngemäß gesagt, dass die Kommunen nicht mit ihren gesetzgeberischen Befugnissen umgehen könnten.
PS 2:
Lieblingsspruch einer alten Lehrerin: "Herr, lass Gras wachsen, die Schafe vermehren sich."


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