Apropos Halle (Saale)

Bjoern @, Donnerstag, 27.08.2009 (vor 5327 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred

wenn ich auf der Homepage der Stadt Halle richtig geschaut habe, ist die geänderte Satzung am 27.05.2009 beschlossen wurden. es ist davon auszugehen, dass diese in der Zwischenzeit im Amtsblatt veröffentlicht wurde. folglich ist sie in Kraft getreten.

kann man die Beschlussvorlage, aus der du zitiert hast, irgendwo im Netz nachlesen>!> die Magdeburger sind ja immer so freundlich und stellen diese in Netz

zu deiner Frage: was uns diese Norm sagen will, weiss ich auch nicht. anscheinend will man sich doppelt absichern, dass die Hauptwohnung nicht innegehabt werden muss (auch wenn der 1. Satz im Prinzip genau das Gegenteil sagt ... zumindest nach unserer Rechtsauffassung)
das die steuererhebenden Kommunen gerne per Definition die Haupt- mit der Erstwohnung gleichsetzen wollen, ist ja auch bekannt
ob dies zulässig ist, werden wir hoffentlich bald erfahren (*nach Karlsruhe schiel*)

was ich übrigens noch viel witziger finde:
§ 2 (1) Satz 2 der Hallenser Satzung: "Inhaber einer Zweitwohnung ist derjenige, (...) der Inhaber einer Wohnung nach § 1 Abs. 2 c ist."

wie war das mit den klugen Leuten im "Hohen Rat der Stadt Halle (Saale)" >!> :-D


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion