ZWS in München-nur Schülerin, was nun?

jajaja_ @, Mittwoch, 02.09.2009 (vor 5372 Tagen) @ Alfred

» Da gilt das Gleiche, was Tilly schon gesagt hat: Gehe nie zu Deinem Fürst,
» wenn Du nicht gerufen wirst.
» Die Stadt wird sich schon rühren, wenn sie was von Dir will. Wenn sie
» überhaupt noch was will.

Sorry Alfred - im Gegensatz zu deinen sonst super Beiträgen vielleicht hier der falsche Rat>

Der Antrag auf Befreiung MUSS UNBEDINGT bis spätestens 31.01.2010 gestellt werden, falls München die gleiche Satzung wie andere bayrische Städte hat. Bei Versäumen dieser Frist wird die Steuer in jedem Falle fällig, da hier ja eindeutig ein Zweitwohnsitz vorliegt.
Das heisst übrigens nicht, dass dann auch gleich ein Bescheid ins Haus flattert - wenn man sich andere Posts im Forum so ansieht, ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass erst mal knapp vier Jahre nichts passiert, und dann kurz vor Ablauf der Erhebungsfrist ein Schreiben ins Haus flattert. Nachzahlungen von mehreren hundert oder sogar vierstelligen Beträgen werden dann auch bei Schülern ohne Einkommen fällig.

LillyMay: bitte unbedingt im Internet recherchieren, ob die Frist für den Befreiungsantrag auch in München gilt, und dann auf jeden Fall rechtzeitig abgeben. Oder vielleicht doch einfach ummelden> Spricht doch nix dagegen, oder>

Viele Grüße

_jaja_


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