ZWS in München-nur Schülerin, was nun?

Alfred @, Mittwoch, 02.09.2009 (vor 5372 Tagen) @ jajaja_

»Wenn Lilly Deinen ersten Beitrag nicht liest, weil sie nicht jeden Tag nachguckt, liest sie auch die „Kopie“ nicht früher.
Danke für das Kompliment mit den super „Ratschlägen“. Aber was an meinem Rat falsch sein soll, erschließt sich mir nur gegen die guten Sitten.
Nach meiner Auffassung kann Lilly keine Befreiung beantragen, so lange sie keinen Steuerbescheid hat, 31.01.2010 hin oder her. Das wären die guten Sitten.

Aber was die Stadt München dazu schreibt, ist wirklich missverständlich (stand aber am 28.1.2009 so noch nicht fest):
„Das Gesetz verlangt für die Entscheidung über eine Befreiung von der Zweitwohnungsteuerpflicht einen Antrag vom Steuerpflichtigen, der bis zum Ende des Kalendermonats, der auf das Steuerjahr folgt, gestellt sein muss (31.01. des Jahres). Nach diesem Zeitpunkt eingegangene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Bei der genannten Frist handelt es sich um eine gesetzliche Frist, die nicht verlängert werden kann.“
Da kann ich mir durchaus auch vorstellen, dass die Stadt – nicht bewusst, aber wegen Arbeitsüberlastung – die Steuerbescheide für das vergangene Jahr immer erst nach dem 31.01. raushaut und die dann folgenden Befreiungsanträge wegen Verfristung ablehnt. Die Spruchpraxis der bayer. Verwaltungsgerichtsbarkeit wird auch das decken. Darauf kommt es nun wirklich nicht mehr an.
Deswegen wäre es durchaus empfehlenswert, der Stadt einen freundlichen Brief zu schreiben, wobei natürlich die Gefahr besteht, dass man sich dort dann verarscht vorkommt. Etwa so
„Ich weiß zwar nicht, ob ich der Nebenwohnungsteuer unterfalle, weil München nicht mein Wohnsitz ist und ich nur mit Zweitwohnung gemeldet bin. Vorsorglich stelle ich jedoch hiermit zur Fristwahrung den Antrag auf Befreiung von der Steuer für das Innehaben einer Wohnung gem. Art. 3 Abs 3 KAG, da die Summe meiner positiven Einkünfte im Jahr 2007 unterhalb der in der KAG festgesetzten Armutsgrenze von 25.000 € liegt.
Da dies auch für das Jahr 2008 zutrifft und, wie bereits jetzt abzusehen ist, auch für 2009 zutreffen wird, bitte ich Sie, die Befreiung auch auf die Jahre 2010 und 2011 zu erstrecken, sofern ich dann noch mit Nebenwohnung in München gemeldet sein sollte.“
Darauf wird die Stadt da schon antworten, irgendwann und irgendwas. Daraus lässt sich vielleicht entnehmen, wie das mit der Frist gemeint war. Sollte jeder machen, der in München mit Nebenwohnung gemeldet ist oder vielleicht im Laufe des Jahres dort noch so gemeldet sein wird. Man kann ja nie wissen. Potentieller Stuerpflichtiger ist schließlich jeder.
Man kann aber auch dem Innenminister schreiben, der hält sogar das Nutzen einer Nebenwohnung für steuerpflichtig und freut sich bestimmt über jeden Brief zu dem Thema. Er hat ja sonst nichts zu tun.


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