ZWS in Kiel

chriz597 @, Donnerstag, 24.09.2009 (vor 5787 Tagen) @ Alfred

"Eine der Voraussetzungen, um die Lohnsteuerklasse zwei nutzen zu können ist, dass kein Ehegattensplitting angewendet wird. Weiterhin muss mindestens ein im Haushalt lebendes Kind noch Anspruch auf Kindergeld haben (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. bis zum Ende der Ausbildung)."
(http://www.php4u.net/wer-wird-in-steuerklasse-2-besteuert/)

d.h. für mich, dass ich in dem Haushalt gemeldet sein muss, bzw hier mein Hauptwohnsitz gemeldet haben muss, umso meiner Mutter ein "höherrücken der Steuerklasse" zu ermöglichen, also ist das für mich offensichtlich kein Humbug, sag es bitte falls ich mich irre...

Naja die Legalitätsfrage besteht darin, dass der Hauptwohnsitz nach Melderecht, derjenige ist, wo man sich am meisten aufhält, nun kann ja keiner nachweisen, wie oft ich mich in Flensburg aufhalte und ob es so möglich wär zu argumentieren, denn die Lohnsteuerdifferenz und somit Ersparnis, trotz ZWS würde um die 600 euro betragen, anstelle von der lächerlichen 150€ einmaligen Zahlung (Begrüssungsgeld) und ich mich natürlich frage, geht das so>


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