ZWS in Kiel

Alfred @, Freitag, 25.09.2009 (vor 5931 Tagen) @ chriz597

Nun bin ich wirklich kein Einkommensteuerfachmann und erst Recht kein Steuerberater. Der genannte Internet-Beitrag bleibt jedenfalls zu sehr an der Oberfläche. Ggf. mal einen Steuerberater genauer befragen.
Vielleicht irritiert mich auch nur das „Höherücken“, denn Deine Mutter sollte auch bisher SK II gehabt haben, so dass es – wenn überhaupt – eher um ein „Nicht-Herunterstufen“ geht. Aber auch das ist meiner Meinung nach nicht der Fall. Ausdruck des Sachverhalts, ob ein Kind „im Haushalt“ lebt, ist sozusagen das Kindergeld. Gibt es das nicht, bewegt sich auch nichts in der SK. Und das Kindergeld wiederum hängt nicht von den melderechtlichen Verhältnissen ab.
Was bitte hat die Legalität mit der „Nicht-Nachweisbarkeit“ melderechtlicher Angaben zu tun> Denn ganz offensichtlich ist meine Einschätzung doch wohl richtig, dass Du Dich vorwiegend in Kiel aufhalten wirst und nur zum Zwecke der Steuerersparnis das Ordnungsamt - wahrscheinlich noch dazu unnötig -, belügen willst. Das kannst Du halten, wie Du willst, aber dann brauchst Du nicht um Rat zu fragen.


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