ZWS Köln Zahlung, Erstattung, jetzt Steuerbescheid!!!???

Alfred @, Sonntag, 01.11.2009 (vor 6214 Tagen) @ solmar

In Köln ist scheint’s alles möglich.
Ob eine rückwirkende Ummeldung klappt, weiß ich nicht, werde dazu aber auch nichts sagen, da ich dieses Verfahren von Haus aus für ungesetzlich halte. Außerdem hängt das auch von der Heimatgemeinde ab, da stellen sich zum Glück jetzt einige auf die Hinterbeine. Probieren kannst Du es, aber verliere dabei nicht die Klagefrist aus den Augen. Darauf spekuliert die Kölner Verwaltung vermutlich.
Wenn Du einigermaßen plausibel nachweisen kannst – und so sieht es für mich aus -, dass die Wohnung in Köln Deine Erstwohnung war, könntest Du vor Gericht sogar Erfolg haben, denn das BVerwG hat in einigen ansonsten …. Urteilen da eine nette Ausweichmöglichkeit geschaffen. Die Nebenwohnung ist nur dann eine Zweitwohnung, wenn die Erstwohnung als melderechtliche Hauptwohnung erfasst ist. Muss man nicht verstehen, versteht auch keiner, aber das ist bei einer verfassungswidrigen Satzung wie der Kölner auch nicht zu erwarten.
Meine Empfehlung:
- fristgerechte Klage beim VG Köln,
- Antrag auf Aussetzung der Vollziehung an die Stadt (ein paar Tage vor Zahlungstermin).
das Ganze ggf. bis zum Jüngsten Gericht.
Frage: Wird der U-Bahn-Bau auch unter dem Kassen- und Steueramt betrieben> Das könnte manches erklären.

Und weil es so schön ist: Es geht hier nicht um Wohnsitze sonder primär um das Melderecht, dann um Augustinus.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion