ZWS Köln Zahlung, Erstattung, jetzt Steuerbescheid!!!???

Alfred @, Montag, 02.11.2009 (vor 6213 Tagen) @ solmar

Hallo,
die Klage kannst Du ruhig im Alleingang durchziehen, ggf. mit Hilfe aus dem Forum. Die Erfolgsaussichten sind auch mit einem Anwalt nicht besser.
Was das Risiko angeht: Die richterliche Sichtweise lässt sich natürlich nicht vorhersagen. Geht das Verfahren zu Deinen Ungunsten aus, bleibst Du erst Mal auf den Gerichtskosten sitzen – die trägt am Ende nämlich der Verlierer; dazu kämen noch die Verwaltungskosten der Stadt. Der Betrag von 150 EURO ist in etwa richtig, die Verwaltungskosten (Pauschale) dürften bei ca. 20 EURO liegen.
Die Stadt Köln weiß auch, dass die meisten das Risiko einer Klage scheuen und hat das wohl fest in ihre Kalkulation einbezogen. Da sollte man schon aus Prinzip gegenhalten.
Was die "nette Ausweichmöglichkeit" angeht: Das ist der vom BVerwG aufgestellte, …Rechtssatz, dass die Nebenwohnung nur dann eine Zweitwohnung ist, wenn die Erstwohnung als melderechtliche Hauptwohnung erfasst ist.
Dieser Sachverhalt dürfte bei Dir vorliegen, denn die melderechtliche Hauptwohnung bei Deinen Eltern dürfte kaum Deine Erstwohnung gewesen sein. Erstwohnung = Wohnung mit der Du Dein „allgemeines menschliches Grundbedürfnis Wohnen“ (so BVerwG) abdeckst.
Zu detailliert sollte man die persönlichen Facetten im Forum nicht ausdiskutieren, da nicht auszuschließen ist, dass jemand von der Kölner Verwaltung mitliest. Ggf. Mail an mich.


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