ZWS Köln Zahlung, Erstattung, jetzt Steuerbescheid!!!???
» In Köln ist scheint’s alles möglich.
Ja, scheint leider so, diesmal zu meinen Ungunsten.
Erstmal aber vielen lieben Dank für die schnelle Rückmeldung. Ich werde mich morgen mal informieren, ob das mit der Ummeldung rückwirkend klappt. Als ich mich im Dezember 2008 umgemeldet habe, hatte ich gar nicht danach gefragt, da die ZWS nach der Rückerstattung schon aus meinem Kopf gestrichen war.
Falls es nicht klappt, habe ich noch genügend Zeit, mich um die Klage zu kümmern. Ich habe am Freitag mit einer sehr netten Dame vom VG telefoniert, die mir sagte, es gingen gerade zuhauf Klagen ein. Die letzte "Welle" war im Februar. Sie war davon überzeugt, daß die Stadt Aussende-Wellen für die Steuerbescheide betreibt, ob aus Geldmangel, z.B. für die Stadt-Bahn, oder wegen bevorstehender Verjährungsfristen, dazu wollte sie sich (verständlicherweise) nicht äußern (...)
Die Kölner Verwaltung spekuliert m.E. nicht nur darauf, daß ich die Klagefrist verpasse (der Brief kam als Einwurfzustellung, wo man nix unterschreiben muß, aber das Zustelldatum dokumentiert wird und er somit an diesem Tag zugestellt wurde, egal, ob man zu Hause ist oder nicht; ich selber hatte ihn gerade noch aus dem Kasten gefischt, bevor ich in den Flieger nach China gestiegen bin), sondern auch darauf, daß sie neben der Steuer noch ein paar Zinsen kassieren kann. Von der Möglichkeit des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung haben sie mir nämlich nichts gesagt, nur vom Antrag auf Stundung, erst auf meine Nachfrage kam die Erklärung, daß es 0,5% Zinsen pro Monat kostet, aber "das wär ja nicht viel"), und natürlich von der Klagemöglichkeit (...)
» Wenn Du einigermaßen plausibel nachweisen kannst – und so sieht es für
» mich aus -, dass die Wohnung in Köln Deine Erstwohnung war, könntest Du vor
» Gericht sogar Erfolg haben, denn das BVerwG hat in einigen ansonsten ….
» Urteilen da eine nette Ausweichmöglichkeit geschaffen.
Ja, ich bin seit 2003 freiberuflich hier beim FA gemeldet und habe kein extra Büro angemietet, sondern in meiner Wohnung gearbeitet, wenn ich keine auswärtigen Termine hatte. Mich würden die "Ausweichmöglichkeiten" interessieren, hast Du da genauere Infos>
Meine Angst ist einfach, daß die Klage im Alleingang (kann mir keinen Anwalt leisten, da keine RS-Versicherung...) keinen Erfolg hat und ich dann neben der Steuer auch noch die Klagekosten tragen muß. Gem. telefon. Auskunft sind es etwa 150 Euro, aber schriftlich bekommt man vom VG leider nichts, so daß man sein Risiko gar nicht so recht abwägen kann.
Nächtliche Grüße
solmar
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solmar,
01.11.2009
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Alfred,
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Alfred,
01.11.2009