neue Verfassungsbeschwerde

Alfred @, Dienstag, 24.11.2009 (vor 5239 Tagen)

Die Stadt Mainz informiert derzeit per Rundschreiben alle Betroffenen, dass gegen das Urteil des BVerwG 9 C 7.08 vom Mai 2009(Zweitwohnungsabgabe der Stadt Mainz) Verfassungsbeschwerde eingelegt wurde.
Nun sind es schon mindestens zwei, mögen noch viele folgen.
Die Stadt geht in Ihrem Schreiben davon aus, dass die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wird. Eine Auffassung, die nicht nur ich nicht teile und eher dem Bereich „Pfeifen im Walde“ zuordne.


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