neue Verfassungsbeschwerde

Alfred @, Dienstag, 24.11.2009 (vor 5414 Tagen) @ Rebell

Wenn die Beschwerden zur Entscheidung angenommen werden, kann es bis zur Entscheidung tatsächlich noch Jahre dauern – ich rechne so mit 4 bis 5 Jahren. Das ist übrigens nicht nur bei der ZWSt so.
Bis dahin dürfen wir alle hoffen oder müssen fürchten - die Kommunen wie die Steuerzahler.

Der Atem kann mir schon deswegen nicht ausgehen, weil ich nicht pfeife.
Im Gegensatz zu Dir bin ich recht zuversichtlich, dass es keinen „Insiderhandel“ zwischen dem BVerfG und der Stadt Mainz gibt. Die Auffassung der Stadt Mainz beruht auf der Meinung der dort agierenden kommunalen Juristen und ist durch kein rationales Argument gedeckt.

Da könnte es (nicht nur) den Mainzern schnell so gehen wie den Augsburgern, die am 12.01.05 noch frohgemut geschrieben hatten:

„8. Sind auch Zweitwohnungen steuerpflichtig, die aus beruflichen Gründen genutzt werden>
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12.4.2000 (NVwZ 2001 S. 440 = DÖV 2000 S. 873) sind auch sog. Erwerbszweitwohnungen (zum Aufenthalt während der Arbeitswoche ohne Familie) der Zweitwohnungsteuer zu unterwerfen. Diese Frage ist unter dem AZ 1 BvR 1232/00 derzeit beim Bundesverfassungsgericht anhängig, obwohl sie das BVerfG bereits am 6.12.1983 (BvR 1275/79) bejaht hat.“

Das war auch so ein Denkfehler bzw. nicht richtig gelesen. Heute steht in der Augsburger Satzung - neben anderem Unsinn – unter § 3 (Steuerbefreiungen):

„3. Wohnungen, die verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Personen, deren eheliche Wohnung sich nicht im Stadtgebiet Augsburg befindet, aus Gründen ihrer Erwerbstätigkeit, ihrer (Berufs-)Ausbildung oder ihres Studiums inne haben.“

Und warum> Ganz einfach: Weil die Satzungen der Städte Hannover und Dortmund an das Melderecht anknüpfen. Und das ist in der gewählten Form verfassungswidrig.
Selbst wenn das BVerfG den Beschwerden stattgibt, sehe ich für die Zweitwohnungsteuer z.B. in Fremdenverkehrsgemeinden durchaus nicht das Ende. die müssen nur ihre Satzung ändern. Dann bleibt dort alles beim Alten.


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