Halle (Saale) mal wieder...

Alfred @, Mittwoch, 02.12.2009 (vor 5670 Tagen) @ Kristin83

Wozu die Satzung lesen - ist eh Unsinn, was da steht.
Es ist relativ egal, was Du in dem Widerspruch schreibst. Allerdings solltest Du die Formulierung wählen
„… da ich zur Abdeckung meines Grundbedürfnisses Wohnen nur eine einzige Wohnung (Erstwohnung) innehabe und somit keinen zusätzlichen Aufwand für das Innehaben einer weiteren Wohnung betreibe,“
Da wird die Begründung des Widerspruchsbescheids richtig interessant.
Daran denken: Antrag auf Aussetzen der Vollziehung stellen.
So wie ich die Stadt einschätze, will sie zum dritten Mal mit dem Kopf durch die Wand, obwohl sie sich schon zwei Mal eine blutige Nase geholt hat. Bei einem Kleinkind würde man sagen: nicht lernfähig. Aber eine Verwaltung kann ja nicht bluten.
Du könntest allerdings die ZWSt auch widerspruchslos zahlen – z.B. aus Mitleid mit dieser beklagenswerten Stadt.


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