Halle (Saale) mal wieder...

Alfred @, Donnerstag, 28.01.2010 (vor 5657 Tagen) @ Kristin83

Sie widersprechen sich nicht selbst, sie wissen nicht, was sie sagen (sie wussten es übrigens noch nie)..
Selbst das BVerwG hat in seiner unendlichen Güte entschieden, dass die Erstwohnung als Hauptwohnung anzumelden ist, um den Rückschluss zu erlauben, die Nebenwohnung sei eine Zweitwohnung.
Meine Empfehlung: Berautungsschein - Rechtsanwalt - Klage. Das VG Halle wartet wohl schon darauf und freut sich vermutlich über jeden Antrag der beklagenswerten Stadt.


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