Halle (Saale) mal wieder...

Yvonne Winkler @, Sonntag, 31.01.2010 (vor 5610 Tagen) @ Kristin83

Vor dem Verwaltungsgericht braucht man keinen Anwalt. Der Antrag auf Prozesskostenhilfe muss mit der Klage eingereicht werden, wenn man keine Gerichtskosten zahlen will.
Das sind zwei Anträge. PKH- Antrag und Formular und Klage.
Wenn PKH bewilligt wird, zahlt die Staatskasse die Gerichtskosten und die Kosten des eigenen Anwalts, nicht aber die des gegnerischen.


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