Köln - Hatte einen Zweitwohnsitz ohne es zu wissen
Also der Fall klingt durchaus sehr skurril. Ich würde - anders als Alfred vorgeschlagen - NICHT sofort zur Meldebehörde gehen und dort dich abmelden. Es könnte die Gefahr bestehen, damit zu akzeptieren, daß man je gemeldet war. So in der Denke man kann ja nur das abmelden, was auch angemeldet ist. Die Strategie sollte hier eher darin liegen, die irrtümliche Anmeldung für Nichtig zu erklären.
In wie weit die Stadt Köln mitmacht, ist ungewiß. Man muß es leider sagen: diese Stadt ist mit Abstand die aggressiveste, was das Eintreiben der ZWS angeht. Wenn Köln die ZWS wittert, wird das Kraut ohnehin fett werden, da mußt du dir keine Gedanken machen
einen Monat mehr oder weniger macht ist dann nur die Spitze des Eisbergs - falls sie die vollen vier Jahre rückwirkend haben wollen.
Stimme dich doch erst einmal mit deiner Verwandschaft ab, vielleicht gibt es ja noch Unterlagen, aus denen die Kündigung der Wohnung hervorgeht oder wie die Anmeldung von dir bzw. die Abmeldung der anderen Familienmitglieder erfolgte. Ich vermute nur, da wird es nicht viel geben - nach gut 2 Jahrzehnten. Vielleicht gibt es ja noch uralte Fotos vom Auszug>
Man kann hier noch einmal mit der Verwaltung reden. Stelle hierbei die Frage, wie du etwas beweisen kannst> Argumentiere hier dagegen, daß du ja niemals da gewohnt hast - und was dann an Nachweisen noch realistisch ist. Fordere auch mal, daß sie dir beweisen sollen, daß da etwas inne ist. Müßte ja tief in den Archiven eine Anmeldung von vor zwei Jahrzehnten existieren. Ausgang ungewiß, aber so einen Versuch sollte man noch machen. Frage auch, wer jetzt in der Wohnung denn wohnt> Müßte ja wer gemeldet sein. Sollte sie mit "Datenschutz" ankommen, erwidere doch, daß es ja angeblich deine Mitbewohner seien müßten, du also ihre Namen ja ohnehin kennen müßtest. Vielleicht wäre es sinnvoll, auch diese Wohnung einmal aufzusuchen und die jetzigen Mieter zu bitten, ob du ihren Mietvertrag kopieren (oder zumindest der Stadt zuschicken) könnten - in jedem Fall wären das gute Zeugen, die auch in einer gerichtlichen Auseinandersetzung bezeugen können, wie lange sie da wohnen - und dich vorher noch nie im Leben gesehen haben.
Wie könnte der weitere Verlauf aussehen> Dich wird die Stadt anschreiben, eine "Steuerklärung" für diese Wohnung abzugeben. Du wirst dort vermutlich die Geschichte anheften, die du hier dargestellt hast. Die Stadt kann dir glauben oder auch nicht. Wenn nicht, wird sie - da du ja keinen Mietvertrag schicken wolltest - die Miete großzügig schätzen. Was auch immer das für eine Bleibe da vor 20 Jahren war - und zu wievielt du diese Wohnung nun teilst ... du wirst einen Steuerbescheid bekommen, in der du - auch rückwirkend für die letzten Jahre - die Steuer zu entrichten hast. Da in NRW das Widerspruchsverfahren ausgesetzt ist, müßtest du direkt darauf klagen und zwar innerhalb eines Monats. Diese Frist ist wichtig!
Die Stadt bekommt meistens nach der Einreichung der Klage weiche Füße - zumindest wenn die Sachlage dann doch nicht so eindeutig für die Stadt aussieht. Durch irgendwelche Regelung kann es sein, daß du dann auf Gerichtskosten sitzen bleibst. Es gab aber auch schon Fälle, wo das dann Anwälte eingeklagt haben (siehe hier zur Stadt Köln, da gibt es bereits ein solches Urteil).
Aufgrund der gewissen Sturheit der Stadt solltest du mit diesen WorstCase rechnen und einkalkulieren (zum Glück ist so extrem nur Köln). Da die Materie wohl sehr tief ins Melde- und Verwaltungswesen eingreift, empfehle ich in diesem Fall anwaltliche Hilfe.
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zbart,
09.12.2009
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Alfred,
09.12.2009
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René,
10.12.2009
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Yvonne Winkler,
10.12.2009
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Rebell,
10.12.2009
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Rebell,
10.12.2009
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Alfred,
09.12.2009