Köln - Hatte einen Zweitwohnsitz ohne es zu wissen

Alfred @, Donnerstag, 10.12.2009 (vor 5661 Tagen) @ Rebell

Wenn Steuergegenstand das Innehaben einer Zweitwohnung ist, dürfte die Steuer im geschilderten Fall berechtigt sein.
Bei der „Übertragung der Wohnung“ auf die Tochter und Registrierung als Nebenwohnung, kommen mir auch Bedenken – es mag sich aber im Bereich des Zulässigen bewegen.


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