Köln - Hatte einen Zweitwohnsitz ohne es zu wissen
Wenn Steuergegenstand das Innehaben einer Zweitwohnung ist, dürfte die Steuer im geschilderten Fall berechtigt sein.
Bei der „Übertragung der Wohnung“ auf die Tochter und Registrierung als Nebenwohnung, kommen mir auch Bedenken – es mag sich aber im Bereich des Zulässigen bewegen.
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zbart,
09.12.2009
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Alfred,
09.12.2009
- Köln - Hatte einen Zweitwohnsitz ohne es zu wissen - René, 09.12.2009
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René,
10.12.2009
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Yvonne Winkler,
10.12.2009
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Rebell,
10.12.2009
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Rebell,
10.12.2009
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Alfred,
09.12.2009