Pendler Nb Wohnsitz

Guido @, Sonntag, 13.12.2009 (vor 5658 Tagen)

Hallo,
ich kann mich einigen "Vorrednern" nur anschließen. Die Informationen hier sind sehr übersichtlich und hilfreich, um sich einmal grundsätzlich zu diesem Thema zu orientieren.

Mein Problem:
Ich bin Pendler mit Nebenwohnung in Köln. Ende 2008 habe ich glaube ich den Erfassungsbogen ausgefüllt und darauf verwiesen, dass ich die Nebenwohnung nur wenig nutze (2-3 Übernachtungen die Woche).
Nun nach über einem Jahr bekomme ich ein neues Schreiben, war viel Aufwand, tut uns leid dass es so lang gedauert hat und dann Verweis auf Urteil vom 10.11.2005.
Wenn ich es richtig verstehe, dann sagt mir die Stadt Köln, dass lt. dem Urteil verheiratete Pendler (wie ich) nicht diskriminiert werden dürfen, da sie ihren Hauptwohnsitz nicht (wie Singels) frei wählen dürfen und so eigentlich nicht pflichtig zur Zweitwohnungssteuer sein sollen.
ABER in meinem Fall würde es ja anders aussehen, da ich die Zweitwohnung nur so wenig nutze müßte ich diese ja sowieso wie ein lediger als Zweitwohnung anmelden und wäre folglich pflichtig.
Was kann ich da tun>
Soll ich nun meine Zweitwohnung mehr nutzen und bin dann wieder raus aus dem Schneider, was zumindest auf dem Papier schnell getan ist. Was ist aber mit den vergangenen 4 Jahren um die es in meinem Fall geht>
Kann mir da jemand einen guten Rat geben>
Ich bin nun echt kein Krösus sondern habe die Mini-Einzimmerwohnung nur, weil ich nicht jeden Tag 160 km je Strecke fahren kann - Spass macht das keinen.

Danke für eure Hilfe

Guido


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