Pendler Nb Wohnsitz
Hallo Guido,
wenn ich es richtig verstehe, bist Du verheiratet, wohnst in X (= 130 km von Köln entfernt) und nutzt die Nebenwohnung in Köln nur gelegentlich. Die gemeinsame eheliche Wohnung/Familienwohnung ist für Dich melderechtlich in X als Hauptwohnung erfasst. Einen Steuerbescheid hast Du aber (noch) nicht. Nur ein Schreiben der Stadt Köln mit dem Hinweis auf die Entscheidung des BVerfG von 2005
Nach Auffassung der Stadt Köln wärst Du damit zweitwohnungsteuerpflichtig. Denn - so die Vorstellung der Kölner - nur die Besteuerung der Erwerbszweitwohnungen Verheirateter, die ihre Nebenwohnung vorwiegend nutzen, sei nach der Entscheidung des BVerfG von 2005 diskriminierend.
Für die Zukunft wäre es natürlich eine Möglichkeit, die Nebenwohnung vorwiegend zu nutzen und dadurch der ZWSt zu entgehen. Aber so wie ich die Kölner Verwaltung einschätze, schicken sie Dir dann ihren Außendienst auf den Hals, der jeden nicht sofort fliehenden Nachbarn befragt, ob Du wirklich vorwiegend in Köln wohnst. Für die Nachbarn wirkt das wie eine Steuerfahndung, und Du stehst für die da wie Zumwinkel (nur ohne Millionen und Schloss in Südtirol als Rückzugsbasis) als Steuerbetrüger. Muss natürlich nicht so kommen, ist aber zu erwarten. Für die Vergangenheit wäre das unerheblich, da wärst Du sowieso dran.
Man kann das Urteil des BVerfG natürlich auch anders verstehen und gegen die Willkür der Stadt Köln klagen. Ob das schon beim Verwaltungsgericht Erfolg hat, ist eine andere Frage, aber bis dahin sind die Preise noch einigermaßen erträglich. Aber ohne Klage heißt die Alternative: Zahlen und so oder so für die Zukunft weiterhin Ärger mit der ZWSt. Für den weiteren Weg nach dem VG gibt es auch noch preiswerte Möglichkeiten.
Gruß
Alfred
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Guido,
13.12.2009
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