Pendler Nb Wohnsitz
Wer zahlt schon gerne>
Wenn man Richter ist, kann man eine Entscheidung des BVerfG sehen, wie man will. Das macht die Rechtsprechung ja so spannend.
Die Argumente mit der Einkommensteuer, doppelte Haushaltsführung und Absetzen der ZWSt als Werbungskosten sind schon erschöpfend abgehandelt und verfangen mit Recht nicht.
Hoffen kann man natürlich, im Gespräch mit der Stadt Köln etwas zu erreichen. Aber es wäre eine vergebliche Hoffnung. Widerspruch gegen den Steuerbescheid ist in NRW nicht möglich - der wurde abgeschafft. Bürokratieabbau nennt sich das. Es muss geklagt werden.
Für die Klage beim VG braucht man noch keinen Anwalt. Ob mit oder ohne, das Ergebnis ist das gleiche.
Die Erfolgsaussichten einer Klage sind schwer einzuschätzen. Grundsätzlich gilt, dass das BVerfG die Entscheidung für eine gemeinsame eheliche Wohnung geschützt wissen will. Und dabei kommt es auf den vorwiegenden Aufenthalt nicht an. Die Stadt Köln sieht das anders. Aber darauf kommt es überhaupt nicht an. Entscheidend ist einzig und allein, wie der Richter das sieht. Dazu: s.o.
Persönliche Meinung: In der Situation ließe ich es auf eine Klage ankommen. Formulierungshilfe leiste ich gerne, die sollte man aber nicht über das Forum abwickeln.
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Guido,
13.12.2009
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Alfred,
13.12.2009
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Guido,
14.12.2009
- Pendler Nb Wohnsitz - Alfred, 14.12.2009
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Guido,
14.12.2009
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Alfred,
13.12.2009