Pendler Nb Wohnsitz

Guido @, Montag, 14.12.2009 (vor 6171 Tagen) @ Alfred

Hallo,

danke für die schnelle Antwort!
Leider scheint sie meine Befürchtungen zu bestätigen. Es geht für mich um eine heftige Nachzahlung, da sie mich seit 1.1.2005 pflichtig machen wollen. :-(

Aber kann/muss man das Urteil des BVG denn nicht so verstehen, dass Verheiratete, die aufgrund eines weiter entfernten Arbeitsplatzes gezwungen sind, eine Zweitwohnung zu unterhalten, eben keine Zweitwohnungssteuer zahlen sollen/brauchen>
Da kann es nicht entscheidend sein, welche Wohnung ich mehr nutze.
Es geht für mich doch wohl eher darum, dass ich wg. des Arbeitsplatzes nicht gleich mit der ganzen Familie meinen Wohnort wechseln will. Das wird aus diesen Gründen steuerlich subventioniert (doppelte Haushaltsführung), also anerkannt, dass dort ein Mehraufwand existiert.
Wenn ich diese Steuer auf der einen Seite zahlen müsste, könnte ich sie auf der anderen Seite wieder als Belastung bei der Einkommensteuer geltend machen - so ein Unfug - nur dass ich leider nur einen kleinen Teil wieder bekommen würde.
Kann man da hoffen, durch persönliche Gespräche bei der Stadt Köln oder Ähnlichem davon weg zu kommen>
Bleibt mit, wenn ein Steuerbescheid mich erreicht, nur die Klage oder kann ich widersprechen und die Stadt Köln ist wieder am Zug>
Muss ich mir dann einen Anwalt nehmen, wenn ich klagen will>
Kann ich mich bei irgendeiner Stelle über diese Auslegung der Stadt Köln beschweren>

Irgendwie will ich diese Steuer nicht zahlen!

Gruß

Guido


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