News: Vorsicht mit der Zweitwohnungsteuer

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 17.12.2009 (vor 5655 Tagen) @ LionelHutz

Ich verstehe das schon nicht falsch.

Besonders interessieren würde mich, um welche
» Rechtsfragen es in den Verfahren geht.
»
» Habe Deinen Kommentar jetzt so verstanden, dass 'grob' nur über die
» Anforderungen an Aufwandsteuern zu entscheiden ist.

In fünf Sätzen lässt sich das Thema leider nicht abhandeln. Ich fürchte, dass auch die Verfassungsbeschwerde für normale Menschen eher das Zeug dazu hat, zu langweilen.
In der Verfassungsbeschwerde werden die Verfassungsverstöße geprüft und aufgezeichnet, die ein Verwaltungsakt, die inzidenter zu prüfende Satzung, der Widerspruchsbescheid und das Urteil/ der Beschluss des Gerichts im Hinblick auf die Grundrechte hat, also ganz wie im Jurastudium 2. oder 3. Semester.


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