Zweitwohnsitzsteuer Rückforderung?

Felix @, Dienstag, 29.11.2005 (vor 6985 Tagen)

Wenn ich es richtig verstanden habe, hat das BVG die Zweitwohnsitzsteuer für Verheiratete auch rückwirkend für ungültig erklärt. Das bedeutet doch, dass man die bisher gezahlte Steuer zurückverlangen kann. Hat das schon jemand probiert>

Felix


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