Zweitwohnsitzsteuer Rückforderung?
» Probiere es aber auf jeden Fall trotzdem. Erstens wenn die schon unser
» Geld wollen, sollen die auch dafür arbeiten und zweitens kann man ja davon
» ausgehen, wenn es eine Ermessensentscheidung ist, dass es auch klappen
» kann. Ich habe die wahrscheinlich genervt, weil ich am selben Tag an dem
» das Urteil bekannt gegeben wurde bereits den Einspruch und die
» Rückforderung eingereicht hatte.
Lieber Volker,
ich werde es mal probieren (bei mir geht es auch um Aachen). Danke fuer die Informationen.
Felix
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29.11.2005
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