Zweitwohnsitzsteuer Rückforderung?
Hallo,
meinen Informationen zu Folge kann man einmal gezahlte Steuern (egal welcher Art) nur dann zurückfordern, wenn Widerspruch gegen diese Steuer eingelegt wurde. Wenn du keinen Widerspruch eingelegt hast, hast du dich stillschweigend einverstanden erklärt und damit deinen Anspruch auf Rückerstattung verwirkt.
Konkret bedeutet das, dass du nur das Geld zurückerhalten kannst, das für den Zeitraum ab Widerspruch gezahlt wurde. Wenn du also am Tag des Urteils Widerspruch eingelegt hast, kannst du das Geld ab dann zurückfordern. Da die Steuer aber meist eine monatliche Steuer ist, weiß ich so nicht, ob du das Geld noch für den ganzen Monat zurückerhälst, in dem du Widerspruch eingelegt hast oder erst für den Folgemonat oder vielleicht anteilsweise für den Rest des Monats nach Eingang des Widerspruchs.
Hast du allerdings schon irgendwann früher unter Berufung auf das laufende Verfahren Widerspruch eingelegt, bekommst du selbstverständlich ab dann das Geld rückwirkend zurück, dieses aber natürlich auch nur auf Antrag, von selber zahlen die freiwillig gar nix zurück...
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Felix,
29.11.2005
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Volker,
08.12.2005
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Michael,
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René,
10.12.2005
- Zweitwohnsitzsteuer Rückforderung? - Michael, 18.01.2006
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