Zweitwohnsitzsteuer Rückforderung?

Volker @, Aachen, Donnerstag, 08.12.2005 (vor 6706 Tagen) @ Felix

Hallo Felix,

Ich habe es bei der Stadt Aachen probiert. Leider keine schöne Erfahrung. Mir wurde vor einigen Tagen mitgeteilt, dass ich voraussichtlich für das Jahr 2006 nicht veranlagt werde, aber nur wenn ich alle erforderlichen Unterlagen (Arbeitsvertrag, Heiratsurkunde, Personalausweis meiner Frau) bis zum 18.12. einreiche.
Desweiteren wurde mir mitgeteilt: "Hieraus folgt, dass ein Anspruch auf Rücknahme des Bescheides nicht besteht, sondern lediglich ein Anspruch darauf, dass ich über Ihren Rücknahmeantrag in ermessensfehlerfreier Weise entscheide. (...) Bei dieser gebotenen Abwägung der Interessen überwiegt jedoch das allgemeine Interesse an der Aufrechterhaltung bestandskräftiger Bescheide, weil eine andere Entscheidung zu einer nicht vertretbaren Belastung und Unwägbarkeit für den Haushalt und damit die Finanzlage der öffentlichen Hand, vorliegend der Stadt Aachen führen würde."

Ich bin da echt sauer drüber, weil es sich für mich so liest "Unser Interesse an Deinem Geld ist höher zu bewerten als Dein eigenes Interesse!"

Die Krönung des Ganzen ist, dass mir meine Frau gestern am Telefon ein Mahnschreiben der Stadt Aachen vorgelesen hat wegen der ausstehenden Rate. Das Mahnschreiben ging an meinen Erstwohnsitz, ich habe 1 Woche Zeit zu zahlen und muss jetzt schon 6 Euro Mahngebühr plus Säumniszuschlag zahlen. Es ist offensichtlich bei der Stadt Aachen der Eindruck entstanden ich hätte hier meinen Zweitwohnsitz obwohl ich jeden Tag nach Hause fahre um in meinen Briefkasten zu schauen.

Naja, ich bin einfach nur sauer, empfinde es als Frechheit, dass ich mein Geld nicht zurück erhalte und wenn ich jetzt nur daran denke wieviel Zeit ich bereits mit dieser Zweitwohnsitzsteuer verschwendet habe, fühle ich mich erheblich geschädigt.

Probiere es aber auf jeden Fall trotzdem. Erstens wenn die schon unser Geld wollen, sollen die auch dafür arbeiten und zweitens kann man ja davon ausgehen, wenn es eine Ermessensentscheidung ist, dass es auch klappen kann. Ich habe die wahrscheinlich genervt, weil ich am selben Tag an dem das Urteil bekannt gegeben wurde bereits den Einspruch und die Rückforderung eingereicht hatte.

Viele Grüße
Volker


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