Mietspiegel bei Studentenwohnheimen

Sven, Donnerstag, 28.09.2006 (vor 6902 Tagen) @ Christian

...„Da ich keine» Erstwohnung innehabe, kann meine Nebenwohnung zwangsläufig auch keine» Zweitwohnung sein. Vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 06.12.1983, - 2 BvR
» 1275/79 und vom 11. Oktober 2005, - 1 BvR 1232/00 - 1 BvR 2627/03 - anders
» lautende richterliche Entscheidungen sind mir nicht bekannt.“ ...

Hallo Christian,
bin grad zufällig über Deine Antwort gestolpert und hab dazu gleich eine Frage. Du führst das Urteil vom 11. Oktober 2005 an. Meiner Meinung nach bezieht sich das doch nur auf den Schutz der Ehe. Steuerfrei sind doch hier die Nebenwohnungen, die ein Ehepartner aus Erwerbsgründen in der Stadt annehmen muss und die eheliche Hauptwohnung sich ausserhalb der Stadt befindet... Was hat dies mit der elterlichen Wohnung zu tun> Oder habe ich was überlesen>
Danke und Gruß
Sven


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