Mietspiegel bei Studentenwohnheimen

Christian @, Dienstag, 10.10.2006 (vor 6890 Tagen) @ Sven

Hallo Sven

Ein bisschen spät, aber irgendwie habe ich dieses Posting übersehen. Tut mir leid.

Mit dem konkreten Einzelfall „Wohnraum in der elterlichen Wohnung“ haben diese Beschlüsse des BVerfG unmittelbar natürlich nichts zu tun. Aber sie beschäftigen sich mit der Zweitwohnung und der grundsätzlichen Frage, was eine Zweitwohnung ist und gelten damit übergreifend für alle Zweitwohnungsatzungen.

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