Unterhalt

Yvonne Winkler @, Donnerstag, 28.09.2006 (vor 6412 Tagen) @ Samantha

Hallo Samantha,

Lt. VG Gelsenkirchen sind
» unterhaltsberechtigte Kinder, die in der elterlichen Wohnung mit Nebenwohnsitz angemeldet sind, steuerfrei.

Warum wird als
» Unterhaltsberechtigung nur das Kindergeld anerkannt>

Die Unterhaltsberechtigung knüpft nicht an das Kindergeld an. Eltern sind ihren Kindern gegenüber unterhaltspflichtig und je nachdem, ob es sich um eine Erst- oder Zweitausbildung handelt unterschiedlich hoch.

Ich beziehe doch auch
» Unterhaltsleistungen von meinen Eltern bis ich das Studium beendet habe.
» Anders könnte ich mir das gar nicht leisten. Ein Nebenjob kommt bei diesem
» Studiengang natürlich auch nicht in Frage. Kann man nicht generell von
» einer Unterhaltsberechtigung ausgehen, wenn man sich in Ausbildung
» befindet und kein Einkommen hat>>>

Das sagt noch nichts darüber, ob man unterhaltsberechtigt ist oder ob die Eltern freiwillig leisten.
Wenn jemand noch Kindergeld bekommt ist es einfacher, die Unterhaltsberechtigung anzunehmen, weil das Amt nicht im einzelnen prüfen muss...

Gruss
Yvonne Winkler


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