Unterhalt

Christian @, Donnerstag, 05.10.2006 (vor 6676 Tagen) @ Thomas Weihermüller

Hallo Thomas,

wenn man das Gelsenkirchener Urteil einmal unter dem bei mir so geliebten Aspekt des "Innehabens" liest, wird es vielschichtiger. Mit der Tendenz "wer eine Wohnung im Rechtsstinn nicht innehat, kann auch nicht zur Zweitwohnungsteuer herangezogen werden".

Für unterhaltsberechtigte Studenten ist es "typischerweise" so und bedarf keiner Prüfung im Einzelfall.

Wird ab 1.1.07 noch interessanter, weil dann Kindergeld ab 25 (ggf. +) entfällt.

Empfehlung: Urteil mal aus Sicht des Steuerzahlers lesen. So geht es in diesem Urtei z.B. niht um Kinderzimmer, sondern um Wohnungen (Definition der Essener Satzung).

Gruß


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