München: Zweitwohnungssteuer umgehen
Vorab:
Das Wohnsitzgeschnorchel ist falsch. Selbst wenn das BVerfG in unangebrachter Weise da den Vorturner abgibt – Papier ist geduldig –, die richtigen, und gesetzlich bestimmten melderechtlichen Begriffe sind: alleinige Wohnung, Hauptwohnung und Nebenwohnung. Wer in München mit Nebenwohnung erfasst ist, soll steuerpflichtig sein. So die deswegen nichtige Satzung.
Kein Rat sondern eine Feststellung:
Sobald man einen Steuerbescheid erhalten hat, kann man die Steuerzahlung nur vermeiden, wenn man die vorgesehenen Rechtsmittel fristgerecht einlegt und der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung Erfolg hat.
Zu den Fragen:
1. Als erstes das Eingeständnis, dass man die Bestimmungen des Melderechts nicht beachtet hat, und beim Bezug der Wohnung falsche Angaben gemacht bzw. von einer falschen Prognose ausgegangen ist.
2. Die Bestimmung der Hauptwohnung erfolgt durch die Meldebehörde, die auch festlegt, was dazu erforderlich ist. Die rückwirkende Erfassung einer Nebenwohnung als Hauptwohnung halte ich für gesetzwidrig – und auch für unnötig. Unabhängig davon, sollte man die falsche Eintragung ins Melderegister sofort ändern lassen.
3. Die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs dürften gegen Null tendieren. Ein Widerspruch ist zudem sinnlos, wenn man nicht bereit ist, den Rechtsweg weiter zu gehen.
4. Ganz allgemein: Grundsätzlich nicht ausgeschlossen, hängt aber vom Fall ab.
gesamter Thread:
- München: Zweitwohnungssteuer umgehen -
nobby,
06.04.2010
- München: Zweitwohnungssteuer umgehen -
Alfred,
06.04.2010
- München: Zweitwohnungssteuer umgehen -
nobby,
07.04.2010
- München: Zweitwohnungssteuer umgehen - Alfred, 07.04.2010
- München: Zweitwohnungssteuer umgehen -
nobby,
07.04.2010
- München: Zweitwohnungssteuer umgehen -
nobby,
12.04.2010
- München: Zweitwohnungssteuer umgehen - Alfred, 12.04.2010
- München: Zweitwohnungssteuer umgehen - Rebell, 16.05.2010
- München: Zweitwohnungssteuer umgehen - schwamb, 15.05.2010
- München: Zweitwohnungssteuer umgehen -
Alfred,
06.04.2010