ZWS

Yvonne Winkler @, Samstag, 14.10.2006 (vor 6818 Tagen) @ Eva

Hi,

wenn Widerspruch schon abgelehnt ist, müssen Sie sowieso klagen, wenn Sie sich der Verwaltungsbehörde nicht fügen wollen. Das ist ein Rechenexempel. Wenn der Streitwert so niedrig ist, wird die Klage nicht teuer. Trotzdem müssen Sie überlegen, ob Sie es durchziehen wollen. Der Bescheid ist ein Grundlagenbescheid, auf Grund dessen Sie jedes Jahr zur Steuer veranlagt werden.

Wir können hier leider keine Rechtsberatung im Einzelfall durchführen, sondern nur Grundsätzliches zur ZWSteuer sagen. Ich würde Ihnen empfehlen, einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der bereit ist, sich um das Problem zu kümmern.

Gruß
Yvonne Winkler


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