ZWS

Christian @, Samstag, 14.10.2006 (vor 6816 Tagen) @ Eva

Hallo
das Ganze ist aus mehreren Gründen immer noch etwas unübersichtlich.
So weit für mich erkennbar:
- besteht eine gemeinsame Hauptwohnung außerhalb Kölns,
- seid ihr beide in Köln berufstätig,
- ist nur der Ehemann mit Nebenwohnung in Köln gemeldet
- Nebenwohnung nur für den Fall, wenn am Abend lange unterwegs.

Bleiben 2 Fragen:
1. Seid ihr „abends lange unterwegs“ aus beruflichen Gründen>
2. Warum wäre es bei Deinem Mann illegal, wenn er nicht mit Nebenwohnung gemeldet ist und bei Dir ist es nicht illegal>

Ansonsten sehe ich den Fall eine Spur anders als Yvonne. Um das genauer zu sagen, brauche ich aber die Antwort auf die beiden Fragen.

Gruß


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