München - Garmisch / Haupt- Neben- od. Alleinige Wohnung?

Alfred @, Dienstag, 24.08.2010 (vor 4991 Tagen) @ Interim

Deine Frage verknüpft drei unterschiedliche Rechtsgebiete
mit jeweils unterschiedlichen Begriffen und Sachverhalten:
- Melderecht (alleinige Wohnung, Hauptwohnung und Nebenwohnung, Nutzen, Beziehen),
- Zweitwohnungsteuer“recht“ (Erst- und Zweitwohnung, Innehaben),
- Einkommensteuerrecht (doppelte Haushaltsführung, Pendlerpauschale).

1. Ob Du eine Wohnung innehast oder nicht, ist im Melderecht ohne jede Bedeutung – Du musst sie nur zum Wohnen oder schlafen nutzen. Dabei ist der „besuchsweise Aufenthalt“ in einer Wohnung erst Mal nicht Meldepflichtig. Meldepflichtig wird das erst in dem Moment, in dem Du die Wohnung beziehst. Hast Du mehrere Wohnungen bezogen, ist eine davon die Hauptwohnung, alle übrigen sind Nebenwohnungen. Hauptwohnung ist in Deinem Fall die – rein quantitativ zeitlich betrachtet – vorwiegend genutzte Wohnung. Wenn Du Dich also nur am Wochenende in Garmisch aufhältst, wäre dort Deine Nebenwohnung.
2. Im Zweitwohnungsteuerrecht kommt es darauf an, eine nicht vorwiegend genutzte Wohnung innezuhaben - die darf besteuert werden. Garmisch und München sind beides gemeine Kommunen, die ZWSt erheben. Allerdings sind die Satzungen unterschiedlich und beide verfassungswidrig (Leider ist der Bay VGH anderer Ansicht). Da allerdings selbst die bayer. Verwaltungsgerichtsbarkeit bei einer Zweitwohnung das Innehaben fordert, wärst Du in beiden Kommunen nur dann steuerpflichtig, wenn Du die Zweitwohnung (in Deinem Fall = Nebenwohnung) auch innehast.
3. Im Einkommensteuerrecht kommt es auf das Innehaben einer Wohnung überhaupt nicht an, da ist es – wie der Namen schon sagt -, entscheidend, dass Du am Arbeitsort einen weiteren Haushalt unterhältst. Genauer nachlesen z.B. bei:
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/stsp0076.htm

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