München - Garmisch / Haupt- Neben- od. Alleinige Wohnung?

Interim @, Dienstag, 24.08.2010 (vor 4660 Tagen) @ Alfred

Verstanden….und ein erneutes Danke für die schnelle Antwort.

Da die Wohnung noch nicht gekauft ist, kann ich ja noch nachdenken, wie meine zukünftige Wohnsituation sein wird.

bzgl. ESt hatte ich ein Urteil vom Bundesfinanzministerium gefunden:
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_96554/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schrei...
Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung benötigt, kann Miete, Nebenkosten und
andere notwendige Ausgaben als Aufwand für doppelte Haushaltsführung von der Steuer absetzen.
Dabei müssen die Finanzämter nach der geänderten Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs
nunmehr auch eine "privat veranlasste" doppelte Haushaltsführung anerkennen, beispielsweise
wenn Berufstätige "aufs Land" ziehen und am Arbeitsort lediglich eine Zweitwohnung behalten. Die
genauen Regelungen erläutert das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben an die
Finanzbehörden (AZ: IV C 5 - S 2352/0 vom 10. Dezember 2009).
Quelle: www.freies-wort.de/nachrichten/serien/art4104,1086243


Zum Fazit:
Ja das „nicht“ stimmt. War in Punkto Lebensmittelpunktverlagerung ausgelegt. Also Familienwohnsitz.
Nicht relevant, denn nur allein der Steuer wegen zu heiraten fällt für mich eh aus.

Vielen Dank und ich werde auf jeden Fall vorher noch einen Steuerfachmann konsultieren.
Weiterhin viel Erfolg.

Schöne Grüße


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