München - Garmisch / Haupt- Neben- od. Alleinige Wohnung?

Interim @, Dienstag, 24.08.2010 (vor 4966 Tagen) @ Alfred

Hallo und danke für die schnelle und detaillierte Erklärung.

Nur als Zusammenfassung, ob ich das richtig für meinen Fall verstanden habe, falls ich mich gegen das tägliche Pendeln entscheide.

Melderecht:
Hauptwohnung München – Nebenwohnung GAP
- Ab wann gilt eine Wohnung als ‚bezogen‘> (Konnte nur zu Dresden etwas finden
http://www.dresden.de/media/pdf/infoblaetter/Handzettel_Info_Zweitwohnungssteuer.pdf
Wann ist eine Wohnung „bezogen”>
Eine Wohnung gilt als „bezogen“ im Sinne des Sächsischen Melderechts, wenn der Bewohner die Verfügungsgewalt (Schlüsselgewalt) über die Wohnräume besitzt und diese zumindest gelegentlich zum Wohnen und Schlafen nutzt.

Gilt das auch für München>
-> Sprich: Kein Schlüssel, kein Bezug!>

Zweitwohnungsteuerrecht:
- GAP ist dann Eigentum – folglich habe ich die Nebenwohnung inne – sprich ZWSt wird fällig

Einkommensteuerrecht:
Doppelte Haushaltsführung fällt auch weg, da München die Hauptwohnung ist und ich nicht verheiratet (somit keinen Familienwohnsitz/Haushalt in GAP habe)

Fazit:
Wenn ich nicht heirate, mit meiner ‚dann‘ Frau nach GAP ziehe, mir selbst eine Wohnung in München miete, kann ich beim Kauf der Wohnung in GAP eigentlich nichts geltend machen, sondern darf nur zahlen.

Klasse. Damit wird einem der Traum vom Eigenheim auch vermießt.


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