München - Garmisch / Haupt- Neben- od. Alleinige Wohnung?

Alfred @, Dienstag, 24.08.2010 (vor 5245 Tagen) @ Interim

Wann ist eine Wohnung „bezogen”>
Eine der besten Fragen im Melderecht. Fast nicht zu beantworten.
Wenn die Dresdener Kämmerei etwas zum Melderecht schreibt, kann man davon ausgehen, dass es nicht der Wahrheit entspricht. Richtig ist die Definition wohl dann, wenn jemand Inhaber einer Wohnung ist. Aber: Auch wer keine Verfügungsgewalt über eine Wohnung besitzt, kann sie beziehen. Das „Beziehen“ einer Wohnung ist in diesem Fall allerdings schwerer nachzuweisen und vom „besuchsweisen Aufenthalt“ nur schwer zu unterscheiden.
So gesehen, musst Du in München nicht unbedingt eine Neben- oder Hauptwohnung anmelden. Alle drei Varianten
- keine melderechtliche Registrierung
- Registrierung mit Hauptwohnung,
- Registrierung mit Nebenwohnung
können melderechtskonform sein. Das hängt ausschließlich von Deiner „Wohnsituation“ in München ab.
Dann könnte Garmisch melderechtlich ggf. Deine alleinige Wohnung oder Hauptwohnung sein (= keine Zweitwohnungsteuer in Garmisch). In München wäre, so wie Du es schilderst, auch bei einer Nebenwohnung keine Zweitwohnungsteuer fällig, da Du die Wohnung nicht innehast (keine rechtliche Verfügungsgewalt). Können Freundin/Eltern ja wohl bestätigen. Bei Untermiete sähe es allerdings anders aus.

Einkommensteuerrecht:
Für die doppelte Haushaltsführung musst Du keine Wohnung innehaben, Du musst einen Haushalt führen bzw. an der Haushaltsführung beteiligt sein. Der "Haupthaushalt" ist dort, wo Du Deinen Lebensmittelpunkt hast. Der Haken könnte dabei sein, dass Du Deine Wohnung/Deinen Lebensmittelpunkt vom Arbeitsort aus persönlichen Gründen wegverlegst. Das könnte/müsste die Nichtanerkennung einer doppelten Haushaltsführung zur Folge haben. Die Pendlerpauschale sollte allerdings drin sein. Da mal ggf. mit einem Steuerberater reden.

Zum Fazit:
Stimmt das „nicht“ bei „Wenn ich nicht heirate …“>


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