HW München --> ZW & TÜ zur HW?

roque @, Dienstag, 14.09.2010 (vor 4963 Tagen)

Hallo,

seit über 3 Jahren pendel ich zwischen München und Tübingen. Nun möchte dem Ganzen finanziell Einheit gewähren.
Dazu soll mein jetziger Hauptwohnsitz München (auch Arbeitsstätte) der Zweitwohnsitz werden und Tübingen mein Erstwohnsitz.
Nach folgendem Gerichtsbescheid …(reiche ich nach) soll dies möglich sein. Allerdings scheint dies nur für verheiratete Paare zu gelten oder für Lebensgemeinschaften.
Ist dies korrekt>
Zudem befürchte ich, dass man mir den Hauptwohnsitz nicht anerkennt, da ich mich (wegen der Arbeit) zeitlich mehr in München aufhalte und letztendlich auf der ZWS sitzen bleibe.
Hierzu habe ich aber mal gehört, dass der HW der ist, zu dem man sich gebunden fühlt. D.h. durch Familie, Freundin, Vereinszugehörigkeit … Könnt Ihr mir dies bestätigen>

Und noch eine Frage hätte ich. Wenn man mir die Ummeldungen gestatten würde– hat man mir damit nicht auch gleichzeitig meinem Vorhaben entsprochen> Nämlich die Wohnsitze zu tauschen>


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