HW München --> ZW & TÜ zur HW?

Alfred @, Mittwoch, 15.09.2010 (vor 4944 Tagen) @ roque

Deine Frage hat weder mit dem Melderecht noch mit der ZWSt was zu tun. Sie gehört ins Einkommensteuerrecht.
Melderechtlich bist Du als volljähriger Alleinstehender wohl richtig registriert – Hauptwohnung am Arbeitsort, Nebenwohnung am Ort des eigenen Hausstandes.
Wenn Du in Tübingen einen eigenen Hausstand unterhältst und außerhalb beschäftigt bist und am Beschäftigungsort wohnst, liegt doppelte Haushaltsführung vor. Was hindert Dich denn derzeit daran, dies geltend zu machen>
Richtig ist, dass Du bei dieser Konstellation in Tübingen Zweitwohnungsteuer berappen musst, die Du wahrscheinlich nicht so ohne Weiters absetzen kannst. Dagegen kannst Du ja klagen. Wäre mal was Neues.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion