HW München --> ZW & TÜ zur HW?
» Dazu soll mein jetziger Hauptwohnsitz München (auch Arbeitsstätte) der
» Zweitwohnsitz werden und Tübingen mein Erstwohnsitz.
» Nach folgendem Gerichtsbescheid …(reiche ich nach) soll
» Allerdings scheint dies nur für verheiratete Paare zu gelten
» Ist dies korrekt> eindeutig mit ja zu beantworten auch i. Bayern
Doch sei Vorsicht geboten, denn ab 1.1.2011 erhebt auch Tübingen die Zwst. - angeblich allerdings mit niedrigen Erhebungssätzen-
Es wird allmählich immer lustiger denn das Abjagen von Erstwohnsitzbürgern von einer Kommune zur Anderen-
der ertragreiche Nebeneffekt ist nämlich der Kommunale Finanzausgleich- aus diesem und vielen anderen Gründen ist eine grundlegende Reform zwar längst fällig und auch allen Politikern zur Genüge bekannt- aber der Bürger muss für die Untätigkeit der Politik immer wieder herhalten.
Eine Erstwohnsitzanmeldung ist bei jener Kommune, wo Du Dich auch immer anmeldest mit einem Geldsegen verbunden.
Es gibt zwar ein Melderecht, das zu beachten sein sollte, aber wenn es ums Geld geht bzw. zum Vorteil einer Kommune, da braucht keiner eine Anzeige befürchten.
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roque,
14.09.2010
- HW München --> ZW & TÜ zur HW? - Rebell, 14.09.2010
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Alfred,
14.09.2010
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roque,
15.09.2010
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Alfred,
15.09.2010
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Alfred,
15.09.2010
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roque,
15.09.2010